Rauchmelder

Sie passen an jede Decke und können Leben retten!

Brände sind keine Seltenheit. Täglich richten unerwünschte Flammen in ganz Deutschland erheblichen Schaden an. Und noch viel schlimmer: sie bedrohen oder kosten sogar Leben. Rund 500 Menschen kommen jährlich bei Bränden im ganzen Bundesgebiet ums Leben, die meisten in den eigenen vier Wänden. Einige durch Flammen, der Großteil aber durch den hochgiftigen Rauch.

 

Drei Atemzüge reichen aus, um in einem verrauchten Raum das Bewusstsein zu verlieren. Zwei Minuten können bereits das Leben kosten. Vor allem nachts ist die Gefahr groß, einer Rauchvergiftung zu erliegen. Denn im Schlaf ist unser Geruchssinn außer Kraft und kann uns somit nicht vor dem gefährlichen Brandgeruch warnen. Das Gehör allerdings ist auch im Schlaf aktiv.

Der laute Alarm eines Rauchmelders reißt uns im Ernstfall also zuverlässig aus dem Tiefschlaf – und verschafft uns damit den nötigen Vorsprung, um uns und unsere Familie noch rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Oder kurz gesagt: er rettet Leben. Kein Wunder also, dass der Rauchmelder in Deutschland inzwischen beinahe flächendeckend zur Pflichtausstattung eines jeden Wohnraumes erklärt wurde.

Sind die Lebensretter Pflicht oder Kür?

Die eindeutige Antwort lautet: sowohl, als auch. Die gesetzliche Regelung bezüglich der Rauchmelder ist in Deutschland Ländersache und wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In allen Bundesländern besteht inzwischen die Rauchmelderpflicht für Neubauten. Bestandsgebäude müssen ebenfalls – außer in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen – mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für wen die Pflicht zur Anschaffung, Installation und Wartung nun eigentlich gilt, variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland.

Mieter- und Vermieter sind in der Pflicht

In allen Ländern liegt die Verantwortung für Anschaffung und Installation beim Bauherren, bzw. Eigentümer. Vermieter können pro Jahr bis zu 11 % der Kosten auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Hängen die kleinen Alarmkapseln erst einmal an der Decke, muss sich jemand darum kümmern, dass sie auch zuverlässig ihren Job tun. Wer das zu tun hat, hängt vom Wohnort ab. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Eigentümer, bzw. Vermieter für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben sich für eine eigentümerfreundliche Regelung entschieden und erlegen den Bewohnern (Mietern) der Wohnung die Wartungspflicht auf.

Ganz einfach ist es natürlich für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien. Die sind schlicht und ergreifend für alles selbst verantwortlich – von der Anschaffung über die Installation bis hin zur Wartung.

Versäumnisse können teuer werden

Flächendeckende Kontrollen gibt es natürlich nicht. Aber sollte ein Mieter der Bauaufsicht das Fehlen von Rauchmeldern melden, drohen dem Vermieter empfindliche Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Auch Versicherungen berufen sich auf eventuelle Versäumnisse und können Leistungen kürzen oder gänzlich verweigern.

Die Investition in einen Rauchmelder lohnt sich im Zweifel also nicht nur hinsichtlich der eigenen Sicherheit, sondern auch rein finanziell.

Wie funktioniert eigentlich so ein Rauchmelder?

Die Kurzform, die den meisten Menschen ausreicht: Rauchmelder registrieren Rauch und schlagen laut Alarm. Für alle, die es gern etwas genauer wissen möchten:

Handelsüblich und weit verbreitet ist der optische oder auch photoelektrische Rauchmelder. Er funktioniert nach dem so genannten Streulichtprinzip. Im Inneren des Rauchmelders sendet eine Lichtquelle in regelmäßigen Abständen einen Lichtblitz aus. Im Normalfall trifft dieser nicht auf die installierte Fotodiode. Dringt jedoch Rauch in die Messkammer ein, wird der Lichtblitz von den eingedrungenen Rauchpartikeln gestreut und auf den lichtempfindlichen Sensor abgelenkt. Dies löst den Alarm aus.

Weniger üblich ist der um einiges empfindlichere Lasermelder. Statt einer einfachen Leuchtdiode (LED) wird hier eine leistungsstarke Laserdiode verwendet. So können bereits kleinste Lichtstreuungen durch geringste Mengen an Rauchpartikeln in der Luft erkannt werden.

Montageort: mittendrin!

Per Gesetz gehören Rauchmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Empfehlenswert sind sie in allen Räumen, wo man potenziell einschläft oder erhöhte Brandgefahr durch elektronische Geräte besteht. Also auch in Wohnzimmer, Gästezimmer und Büro. Der ideale Anbringungsort ist die Mitte des Zimmers an der Decke. Eine Installation nahe der Wand oder in extremer Zugluft sollte vermieden werden.

In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern weniger empfehlenswert, da beispielsweise Wasserdampf durchaus einen Fehlalarm auslösen kann.

Augen auf beim Rauchmelderkauf!

Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders unbedingt auf ausreichende Qualität. Sie vertrauen ihm schließlich Ihr Leben an. Die Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ ist Usus. Damit haben Sie schon einmal sichergestellt, dass das Produkt zum Verkauf in Deutschland überhaupt zugelassen ist und folgende Kriterien erfüllt:

  • Alarmton von mindestens 85 dB(A) Lautstärke
  • Wiederholtes Warnsignal mindestens 30 Tage vor notwendigem Batteriewechsel
  • Testknopf zur Funktionsüberprüfung
  • Rundum gleichmäßiges Eindringen von Rauch in die Rauchmesskammer möglich

Sollten Sie ein Produkt wünschen, das mehr als die Mindestanforderungen abdeckt, sollten Sie auf weitere Kennzeichen achten. Das „KRIWAN“-Siegel des TÜV Nord ist beispielsweise ein anerkanntes Qualitätsmerkmal. Auch das VdS Siegel, welches das renommierte unabhängige Prüfinstitut nach strengen Kriterien vergibt, steht für zuverlässige Sicherheit.

Zudem sind besonders getestete Geräte durch ein „Q“ für geprüfte Qualität gekennzeichnet. Diese Rauchmelder wurden auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie hohe Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Wenn Sie jetzt noch etwas Zeit haben, prüfen Sie doch mal Ihren Haushalt auf Entflammbarkeit. Und dann ist es doch beruhigend zu wissen, wenn man im Schadenfall einen ausreichenden Versicherungsschutz hat.